1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Die umseitigen Vertragsbedingungen werden mit Ihrer Unterschrift Bestandteil dieses
Vertrages.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im
Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten
insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese
in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in
vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2. Angebot
Unsere Angebotsgültigkeit bezieht sich auf das Monatsende, sofern nicht anders im
Angebot angeführt.
3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge,
Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung,
insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung
einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen
Zustimmung.
Bei jeder Verwendung ohne unserer Zustimmung, sind wir zur Geltendmachachung einer
Abstandsgebühr von 25% der Vertragssumme berechtigt.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden
und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag
nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verp ichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der
Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)
Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in
Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungseingang zu
bezahlen.
Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich
erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.
Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung
in Teilen erbracht wird.
5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)
Der Käufer/Werkbesteller verp ichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises/
Werklohns bereits bei Vertragsabschluss.
Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung
anerkannt.
Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.
6. Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe iN Rechnung zu
stellen. Desweiteren sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehalteeigentum stehenden
Gegenstände zurückzunehmen, ohne das dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.
7. Transport - Gefahrtragung
Der Käufer trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den
Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer
verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag
geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr
bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und
Spesen unser Eigentum.
Bis zu vollständigen Zahlung des Kaufpreises hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich
von allen Zugriffen Dritter auf die Sache zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Sahe.
Einen Besitzerwechsel sowie einen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich
anzuzeigen.
Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen
diese Verp ichtungen und durch erforderliche Investitionsmaßnahmen gegen Zugriffe
Dritter auf die Sache entstehen.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts
kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung … (z.B. Sitz des
Unternehmens, Anschrift)
10. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns um mehr als 2 Wochen überschritten, so hat der
Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen. Der Kunde kann
erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verp ichtet,
soweit zumutbar, Teillieferungen anzunehmen. Von uns angegebene Lieferzeiten, stellen
nur Annäherungstermine dar.
10.1. Annahmeverzug
Be‑ ndet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei
uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 60 pro angefangenem Kalendertag
in Rechnung stellen.
11. Stornogebühren/Reuegeld
Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von
25% des Kaufpreises/Werklohnes innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss sofern
noch keine Produktions- und Materialkosten entstanden sind, ohne Angabe von Gründen
(§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 12. Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverp ichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
13. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung
zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch
Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits
vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel
sind ebenso unverzüglich, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem
Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf
Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
14. Regressanspruch gem. § 933b ABGB
Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
15. Schadenersatz
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
16. Produkthaftung
Wir haften nur für Schäden die durch groben verschulden oder Vorsatz entstanden sind.
Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz, BGB/99/1988 abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.
17. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern
lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
18. Gerichtsstandvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz
unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das
Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
19. Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine
Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte
Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung
gestellt werden.
Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge
zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird
gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
20. Elektronische Rechnungslegung
Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt
und übermittelt werden.
21. Terminsverlust
Soweit der Kunde seine Zahlungsverp ichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als
vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch
ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
22. Datenschutzerklärung
Der Auftragnehmer (Verkäufer) ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogener Daten.
Der Auftragnehmer ist daher berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im
Rahmen des Auftrages zu verarbeiten. Die dem Verantwortlichen zur Verfügung gestellten
und überlassenen Materialien, Datenträger etc. werden grundsätzlich nach Beendigung der
Leistungserbringung dem Betroffenen (Käufer) zurückgestellt oder wenn dies gesondert
vereinbart wird, gegen Entgelt verwahrt oder vernichtet.
Der Verantwortliche ist berechtigt davon Abschriften anzufertigen soweit dies zur ordnungsgemäßen Dokumentation seiner Leistung notwendig ist. Soweit der Betroffene zur
Abholung der Materialen und Datenträger aufgefordert wird, dieser der Aufforderung aber
nicht zeitgerecht nachkommt, ist der Verantwortliche haftungsfrei.
Der Betroffene (Käufer) stimmt ausdrücklich zu, dass seine persönlichen Daten zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und zur Abwicklung der Vertragsbeziehung an Dritte
weitergegeben und von diesen verarbeitet werden dürfen. Weiters stimmt er ausdrücklich zu, dass personenbezogene (sensible) Daten zweckentsprechend, insbesondere zu
Prozessführungszwecken, für Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen, darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, jedenfalls aber bis zur Beendigung
des Vertragsverhältnisses, aufbewahrt werden dürfen. Daten für Abrechnungszwecke und
buchhalterische Zwecke unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungsp icht gemäß Bundesabgabenordnung und werden von einem Löschungsverlangen nicht berührt. Anfragen
über Auskünfte, ein Widerruf oder eine Einschränkung sind jederzeit möglich und zwar
schriftlich an Matthias Reiter Raumgestaltung Schratten 40, A-5441 Abtenau oder of‑ ce@
raumkultur-abtenau.at.
Dem Betroffenen werden Daten zum Zwecke der Direktwerbung über Zusendung elektronischer Post (Newsletter etc.) nur mit ausdrücklicher Einwilligung, welche hierdurch erteilt
wird, zugesendet.
Sollten verarbeitete Daten nicht richtig sein, ist der Betroffene verp ichtet den Verantwortlichen unverzüglich darüber zu informieren.
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