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  • AGB

    1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

    Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.

    Die umseitigen Vertragsbedingungen werden mit Ihrer Unterschrift Bestandteil dieses

    Vertrages.

    Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im

    Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten

    insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese

    in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in

    vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

    2. Angebot

    Unsere Angebotsgültigkeit bezieht sich auf das Monatsende, sofern nicht anders im

    Angebot angeführt.

    3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung

    Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge,

    Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung,

    insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung

    einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen

    Zustimmung.

    Bei jeder Verwendung ohne unserer Zustimmung, sind wir zur Geltendmachachung einer

    Abstandsgebühr von 25% der Vertragssumme berechtigt.

    Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden

    und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag

    nicht zustande kommt.

    Unser Vertragspartner verp­ ichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der

    Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

    4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)

    Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in

    Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungseingang zu

    bezahlen.

    Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich

    erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.

    Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung

    in Teilen erbracht wird.

    5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

    Der Käufer/Werkbesteller verp­ ichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises/

    Werklohns bereits bei Vertragsabschluss.

    Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung

    anerkannt.

    Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.

    6. Verzugszinsen

    Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe iN Rechnung zu

    stellen. Desweiteren sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehalteeigentum stehenden

    Gegenstände zurückzunehmen, ohne das dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.

    7. Transport - Gefahrtragung

    Der Käufer trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den

    Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer

    verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag

    geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr

    bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über.

    8. Eigentumsvorbehalt

    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und

    Spesen unser Eigentum.

    Bis zu vollständigen Zahlung des Kaufpreises hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich

    von allen Zugriffen Dritter auf die Sache zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Sahe.

    Einen Besitzerwechsel sowie einen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich

    anzuzeigen.

    Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen

    diese Verp­ ichtungen und durch erforderliche Investitionsmaßnahmen gegen Zugriffe

    Dritter auf die Sache entstehen.

    Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts

    kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

    9. Erfüllungsort

    Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung … (z.B. Sitz des

    Unternehmens, Anschrift)

    10. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

    Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

    Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns um mehr als 2 Wochen überschritten, so hat der

    Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen. Der Kunde kann

    erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verp­ ichtet,

    soweit zumutbar, Teillieferungen anzunehmen. Von uns angegebene Lieferzeiten, stellen

    nur Annäherungstermine dar.

    10.1. Annahmeverzug

    Be‑ ndet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei

    uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 60 pro angefangenem Kalendertag

    in Rechnung stellen.

    11. Stornogebühren/Reuegeld

    Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von

    25% des Kaufpreises/Werklohnes innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss sofern

    noch keine Produktions- und Materialkosten entstanden sind, ohne Angabe von Gründen

    (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen 12. Einseitige Leistungsänderungen

    Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverp­ ichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.

    13. Gewährleistung

    Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung

    zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch

    Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

    Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits

    vorhanden war.

    Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel

    sind ebenso unverzüglich, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem

    Verkäufer bekannt zu geben.

    Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf

    Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

    14. Regressanspruch gem. § 933b ABGB

    Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

    15. Schadenersatz

    Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe

    Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

    16. Produkthaftung

    Wir haften nur für Schäden die durch groben verschulden oder Vorsatz entstanden sind.

    Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz, BGB/99/1988 abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.

    17. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

    Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern

    lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

    18. Gerichtsstandvereinbarung

    Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz

    unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das

    Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

    19. Kostenvoranschlag

    Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine

    Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.

    Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte

    Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung

    gestellt werden.

    Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge

    zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

    Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird

    gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

    20. Elektronische Rechnungslegung

    Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt

    und übermittelt werden.

    21. Terminsverlust

    Soweit der Kunde seine Zahlungsverp­ ichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als

    vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch

    ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

    22. Datenschutzerklärung

    Der Auftragnehmer (Verkäufer) ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der

    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogener Daten.

    Der Auftragnehmer ist daher berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im

    Rahmen des Auftrages zu verarbeiten. Die dem Verantwortlichen zur Verfügung gestellten

    und überlassenen Materialien, Datenträger etc. werden grundsätzlich nach Beendigung der

    Leistungserbringung dem Betroffenen (Käufer) zurückgestellt oder wenn dies gesondert

    vereinbart wird, gegen Entgelt verwahrt oder vernichtet.

    Der Verantwortliche ist berechtigt davon Abschriften anzufertigen soweit dies zur ordnungsgemäßen Dokumentation seiner Leistung notwendig ist. Soweit der Betroffene zur

    Abholung der Materialen und Datenträger aufgefordert wird, dieser der Aufforderung aber

    nicht zeitgerecht nachkommt, ist der Verantwortliche haftungsfrei.

    Der Betroffene (Käufer) stimmt ausdrücklich zu, dass seine persönlichen Daten zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und zur Abwicklung der Vertragsbeziehung an Dritte

    weitergegeben und von diesen verarbeitet werden dürfen. Weiters stimmt er ausdrücklich zu, dass personenbezogene (sensible) Daten zweckentsprechend, insbesondere zu

    Prozessführungszwecken, für Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen

    Aufbewahrungsfristen, darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, jedenfalls aber bis zur Beendigung

    des Vertragsverhältnisses, aufbewahrt werden dürfen. Daten für Abrechnungszwecke und

    buchhalterische Zwecke unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungsp­ icht gemäß Bundesabgabenordnung und werden von einem Löschungsverlangen nicht berührt. Anfragen

    über Auskünfte, ein Widerruf oder eine Einschränkung sind jederzeit möglich und zwar

    schriftlich an Matthias Reiter Raumgestaltung Schratten 40, A-5441 Abtenau oder of‑ ce@

    raumkultur-abtenau.at.

    Dem Betroffenen werden Daten zum Zwecke der Direktwerbung über Zusendung elektronischer Post (Newsletter etc.) nur mit ausdrücklicher Einwilligung, welche hierdurch erteilt

    wird, zugesendet.

    Sollten verarbeitete Daten nicht richtig sein, ist der Betroffene verp­ ichtet den Verantwortlichen unverzüglich darüber zu informieren.

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